Der Besuch unserer Oberschule Flöha-Plaue setzt die Annerkennung und Einhaltung dieser Hausordnung voraus. Alle Werkstatt-, Kabinetts-, Sporthallenordnungen sowie laufende Belehrungen sind deren Bestandteile.

Mit dem Vorklingeln gehen wir an unseren Platz.

Für Garderobe und Helme (im Schließfach), Fahrräder (im Hof schieben) und Mopeds/Motorräder (Parkkarte für Schulparkplatz erforderlich) nutzen wir die dafür ausgewiesenen Plätze. Wir können dann mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Grundnormen

An unserer Schule beachten wir die Normen der Höflichkeit sowie des Anstandes und verhalten uns so, dass wir weder uns noch andere gefährden. Wir tragen dazu bei, die Sauberkeit der Zimmer, Gänge, Toiletten und des Außengeländes zu erhalten. Das Eigentum der Schule und anderer respektieren bzw. schützen wir. Unterrichtsfremde Gegenstände lassen wir außerhalb des Schulhauses. Das Äußern und Verbreiten von rassistischen und politisch extremem Gedankengut in jeglicher Form ist nicht gestattet. Schulische und außerschulische Aufgaben erledigen wir termingerecht und kommunizieren diese über LernSax.

Der Jugendschutz wird von und eingehalten! Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgelände und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist uns nur in Freistunden gestattet, wenn dafür das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Sekretariat

Hier melden wir folgende Vorkommnisse:

  • Unwohlsein, das die Fortsetzung der Unterrichtes unmöglich macht
  • Unfälle, Verletzungen
  • Sachbeschädigung, Diebstahl
  • wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse erschienen ist

Nutzung digitaler Endgeräte

Klassen 5 u. 6: Handy bleibt zu Hause oder im Schließfach und ist AUS! Nutzung ab Mittagspause möglich.

Ab Kl. 7: Handy ist mit Vorklingel in der Schultasche oder im Schließfach; im Unterricht gilt: Handy AUS!

Ab Kl. 9: Eigene Tabletts/Laptops können wir unter eigener Verantwortung und nach Rücksprache/genehmigung mit/von dem Klassenlehrer für Mitschriften nutzen.

Wir beachten ALLE das “Recht am eigenen Bild” – daher gilt genrelles Fotografier- und Filmverbot.

Klassen 5 – 7: Handy bleibt zu Hause oder im Schließfach! Am Schultag gilt:Handy AUS!

Ab Klasse 8: Handy ist mit dem Vorklingeln in der Schultasche oder im Schließfach; im Unterricht gilt: Handy AUS! Es gilt generelles Fotografier- und Filmverbot!

Diese Hausordnung tritt mit dem 01. August 2024 in Kraft.